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Trauerarbeit / Bestattungen während der Pandemie
Ein lieber Mensch ist gestorben ...
Kirchliche Bestattungen
auf dem Friedhof, in der Pfarrei und durch Seelsorgerinnen und Seelsorger
der Pfarrei St. Matthias Trier
unter den staatlichen und kirchlichen Vorgaben zum Schutz gegen die Ausbreitung des Corona-Virus:
1) Die Bestattung am Grab (mit kurzer Trauerfeier) wird die Regelform der Bestattung auf dem Friedhof St. Matthias bleiben.
Es gelten die übliche Abstands- und Hygienevorschriften. Das Tragen von Mund-Nase-Abdeckungen und die Benutzung einer Handdesinfektion werden empfohlen. Hand-Desinfektion wird an den Eingängen zum Friedhof bereit gestellt.
2) Totengedenken oder Sterbeamt sind im Rahmen der 3 Sonntagmessen möglich.
In allen Sonntags-/Vorabendmessen (St. Matthias, Herz Jesu, St. Valerius) können maximal 10 Plätze für Angehörige reserviert werden. Die namentliche Anmeldung im Pfarramt St. Matthias (Tel 0651/32634 oder pfarrei@stmatthias.de) ist erforderlich.
3) Trauerfeiern/Sterbeämter im Zusammenhang mit der Beisetzung auf dem Friedhof St. Matthias sind in der Regel nicht möglich.
Die staatliche Vorgabe eines Empfangsdienstes lässt sich aus personellen Gründen zu den üblichen Bestattungszeiten von der Kirchengemeinde nicht umsetzen.
Eine Trauerfeier bzw. ein Sterbeamt in der Matthias-Basilika mit voriger/anschließender Bestattung können am Freitagnachmittag stattfinden, wenn die Kirchengemeinde St. Matthias einen Empfangsdienst bereit stellen kann. Maximal 50 Plätze stehen zur Verfügung. Eine entsprechende Anfrage wird vom Pfarrbüro geklärt. Ein Anspruch auf eine Feier in der Basilika besteht nicht.
4) Bestattungen von Mitgliedern der Pfarrei St. Matthias bzw. von Seelsorger*innen der Pfarrei St. Matthias auf anderen Friedhöfen bzw. in der Urnengruft St. Michael, Mariahof
Auch auf den städtischen Friedhöfen (z. B. Südfriedhof) findet die Bestattung grundsätzlich wie unter Punkt 1) genannt statt.
Die Stadtverwaltung Trier hat die Halle auf dem Hauptfriedhof für Trauerfeiern bis 20 Personen frei gegeben. Die Friedhofsverwaltung übernimmt die Durchführung und Überwachung der Abstands- und Hygienevorschriften.
In der Urnengruft in St. Michael kann nicht zwischen dem Bestattungsort und der Kirche getrennt werden. Wenn kein Empfangsdienst bereit gestellt werden kann, finden die Beisetzungen nach den Werktags- bzw. Sonntagsmessen in St. Michael statt. Namentliche Anmeldung ist über das Pfarramt Heiligkreuz erforderlich.
Diese Ordnung gilt vom 1. Juni bis vorerst bis 15. August 2020.
Gravierende Änderungen der staatlichen Vorgaben können zu Veränderungen in der Ordnung der Bestattungen führen.
Trier, 25.05. 2020
Ralf Schmitz
Pfarrverwalter
Corona und Trauer
Der Tod eines geliebten Menschen ist mit Trauer und Schmerz für die Angehörigen und Bekannten verbunden. Besonders in der aktuellen Corona-Krise und die Kontaktbeschränkungen, welche diese Situation noch zusätzlich erschweren, sind Hilfen für die persönlichen Trauer und für Möglichkeiten der Anteilnahme wichtig. Das Bistum Trier stellt daher Anregungen für den Umgang mit der Trauer in der Corona-Krise zur Verfügung . Sie beeinhalten zahlreiche Adressen, Ideen, Gebete, Anregungen zu folgenden Themen:
- Für die Zeit des Sterbens und nach Eintritt des Todes
- Für die Zeit zwischen Tod und Bestattung insgesamt
- Für die Zeit der Trauer nach der Bestattung
- Für die Zeit nach der akuten Corona-Krise
Die Hinweise finden Sie unter
Beerdigungen in St. Matthias:
„In den meisten Kulturen und Gesellschaften ist es Aufgabe der nächsten Angehörigen, den Leichnam eines Verstorbenen zu bestatten. Gerade weil die Kirche sich als die neue Familie Gottes versteht, hat sie zu allen Zeiten die Bestattung der verstorbenen Schwestern und Brüder in Christus als ihre Aufgabe angesehen.“ Mit diesen Sätzen betont die Einführung in das Buch für die kirchliche Begräbnisfeier, dass die Bestattung der Toten Aufgabe der Gemeinde ist.
Im Lauf der Geschichte wurde diese Aufgabe von Priestern übernommen wurde. Mittlerweile aber bestatten vielerorts alle pastoralen Berufsgruppen (Priester, Diakone, Pastoral- und Gemeindereferenten) Verstorbene. Alle, die Verstorbene bestatten, sind vom Bischof für diese Aufgabe beauftragt.
KONKRET sehen die Möglichkeiten für eine Bestattung in St. Matthias so aus:
Die Angehörigen des Verstorbenen setzen sich mit einem Bestattungsunternehmen in Verbindung und schlagen einen Beerdigungstermin vor, der dann mit der Pfarrei abgesprochen wird. Bestattungen sind in der Regel werktags von Montag bis Freitag um 11:00 Uhr, 13:00 Uhr und 14:30 Uhr möglich.
Die Person, die den Verstorbenen bestattet, vereinbart daraufhin einen Gesprächstermin mit den Angehörigen für das Trauergespräch. Das Trauergespräch soll durch die akute Trauersituation hindurch helfen. Die konkrete Gestaltung des Gottesdienstes kann ebenfalls angesprochen werden.
Bestattungen werden wie folgt gefeiert:
Beisetzung mit Sterbeamt: Priester
Beisetzung mit Wortgottesdienst: Priester, Diakon, Gemeindereferentin
Für die Zeit der Vakanz sind die Möglichkeiten der Beerdigung eingeschränkt. Wir möchten einen Beerdigungstermin pro Tag sicherstellen. Weitere Termine und die verschiedenen Formen richten sich nach den personellen Möglichkeiten. Dafür bitten wir um Verständnis.
Informationen zum Mattheiser Friedhof auf dieser Website: